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VERHALTENSKODEX

Verhaltenskodex Lieferanten

Grundsätze und richtlinien für regelkonformes verhalten 

Die Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen der Bauer Gruppe. Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sind Maximen der Unternehmen der Bauer Gruppe. Deshalb basiert unser Handeln auch auf nachhaltigen Werten, die wir mit Mitarbeitenden, Kunden und mit unseren Lieferanten teilen. Wir nehmen damit positiven Einfluss auf unsere Umwelt und leisten einen Beitrag zu einer sozialen Gesellschaft.

Wir können mit weniger Ressourcen in Zukunft mehr erreichen. Das ist unsere Überzeugung und die Basis für eine wirksame Nachhaltigkeitsstrategie. Für diese legen wir die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Vereinten Nationen zugrunde, an deren Erreichung wir mit Unterstützung unserer Lieferanten permanent arbeiten.

Unser Verhaltenskodex repräsentiert die wichtigsten Verhaltensgrundsätze zur Einhaltung ethischer Normen und die Verpflichtung aller zur Schaffung eines Arbeitsumfelds, das von Integrität, Respekt, Vertrauen und Nachhaltigkeit geprägt ist. Im vorliegenden Verhaltenskodex für Lieferanten konkretisieren wir diese Verpflichtung für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten.

Die Verpflichtung auf gemeinsame Werte wie Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung und daraus abgeleitetes Verhalten sind die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Ihnen als Lieferant. Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung dieser oder mindestens gleichwertiger Bestimmungen als unerlässliche Voraussetzung für eine solide Geschäftsbeziehung mit den Unternehmen der Bauer Gruppe gelten.

1.1 Geltungsbereich

Die im Verhaltenskodex für Lieferanten formulierten Regeln und Standards gelten ohne Ausnahme für alle Lieferanten der Unternehmen der Bauer Gruppe, deren Eigentümer, Führungskräfte und Mitarbeitende, und auch deren Zulieferer, deren Eigentümer, Führungskräfte und Mitarbeitende. Bezüglich der Einhaltung der Anforderungen und Regeln dieses Verhaltenskodex und zur Vorbeugung von Verstößen werden Geschäftspartner geprüft.

Unabhängig davon, in welchem Land der Lieferant ansässig ist, hat dieser sowohl die geltenden Gesetze als auch die in diesem Verhaltenskodex formulierten Regeln und Standards einzuhalten. Dabei soll der jeweils strengeren Regel nachgekommen werden. Mit einer zweckmäßigen Organisation und einer systematischen Vorgehensweise sowie geeigneten Maßnahmen stellen alle Parteien sicher, dass diese eingehalten und umgesetzt bzw. angewendet werden. Diese Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Prüfung, die dokumentiert wird.

Unsere Lieferanten informieren ihre jeweiligen Zulieferer in der Lieferkette und verpflichten diese ebenfalls zur Einhaltung der Regeln und Standards in geeigneter Weise; auch über das Recht der Privatmolkerei Bauer, die Einhaltung zu überprüfen. Dies könnte zum Beispiel in Form von Einholung von Auskünften oder eines Audits erfolgen.

Die Privatmolkerei Bauer kann Lieferanten jederzeit dazu auffordern, eine vollständige Aufzeichnung der Lieferkette des von ihnen gelieferten Produktes zu erstellen.
 
1.2 Ausschluss

Sollten hier formulierte Regeln im Widerspruch mit gesetzlichen stehen oder aufgrund von Unmöglichkeit nicht berücksichtigt werden können, ist die Privatmolkerei Bauer über diesen Sachverhalt unverzüglich zu informieren. Siehe Kapitel 3.0.
 
1.3 Vertraulichkeit

Alle vom Lieferanten uns zugehende Informationen, gemachte Beobachtungen oder im Rahmen von Audits erhaltene Erkenntnisse werden von Mitarbeitern der Privatmolkerei Bauer oder von deren beauftragten Dritten vertraulich behandelt.
 
1.4 Änderungen

Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist Bestandteil der Lieferantenverträge und stellt die Grundlage für unsere Geschäftsbeziehungen dar. Die Bauer Gruppe wird bei Veränderungen der gesetzlichen bzw. normativen Rahmenbedingungen den Verhaltenskodex anpassen. In diesem Fall erwarten wir eine Annahme der angemessenen Änderungen. Ist dies nicht der Fall, ist die Privatmolkerei Bauer darüber unverzüglich zu informieren. Siehe Kapitel 3.0.

2.1 Gesetzestreue

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner halten sich an das jeweils geltende Recht, unabhängig von ihrem Standort oder vom Ort des Geschäftes. Darüber hinaus achten sie die von uns anerkannten internationalen Konventionen. Sie verpflichten sich, die jeweils geltenden Handelsbeschränkungen und sonstigen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts einzuhalten.

Die Kooperation mit zuständigen Behörden ist stets offen, konstruktiv und zuverlässig.

2.2 Korruption, Interessenkonflikte und Betrug

Es besteht Nulltoleranz bei Korruption, Vorteilsnahme und Bestechung. Die Konventionen der Vereinten Nationen, der OECD sowie die einschlägigen Antikorruptionsgesetze werden ohne Einschränkungen berücksichtigt.

Wir erwarten, dass Mitarbeitenden oder anderen Vertretern der Unternehmen der Bauer Gruppe keine persönlichen Vorteile mit dem Ziel angeboten, versprochen oder gewährt werden, einen Auftrag zu erlangen oder anderweitig bevorzugt zu werden. Das ist insbesondere auch bei dem Aussprechen von Einladungen sowie dem Anbieten von Präsenten zu berücksichtigen.
 
Wir treffen unsere geschäftlichen Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage sachlicher Kriterien. Dazu verpflichten wir auch unsere Lieferanten. Interessenkonflikte mit privaten Belangen, anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder nahestehenden Personen und Organisationen sind auszuschließen.
 
Unsere Lieferanten dulden keine betrügerischen Handlungen wie Unterschlagung, Veruntreuung oder sonstigen Betrug in der Zusammenarbeit mit deren Geschäftspartnern.
 
2.3 Kartell- und Wettbewerbsrecht
 
Wir achten die Gesetze und Richtlinien zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs, insbesondere das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Wir akzeptieren keine unberechtigte Bevorzugung oder Benachteiligung.
 
2.4 Geheimhaltung
 
Alle Informationen die Auftraggeber und Lieferant im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung erhalten sind, sofern sie nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ende der Geschäftsbeziehung.
 
Sollte die Weitergabe solcher Informationen von einer Partei an Dritte zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig sein, ist eine schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei dazu erforderlich. Der Empfänger der vertraulichen Information ist zu deren Geheimhaltung zu verpflichten.
 
2.5 Datenschutz
 
Personenbezogene Daten der Mitarbeitenden der Privatmolkerei Bauer werden von unseren Lieferanten ausschließlich zweckgebunden und geschäftlich, nachvollziehbar, sorgfältig und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verarbeitet.
 
2.6 Datensicherheit
 
Die Unternehmen der Bauer Gruppe und deren Lieferanten verpflichten sich zur Gewährleistung eines angemessenen Standards bei der Absicherung der Informationsverarbeitung. Sie treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um diese vor dem Zugriff und der Nutzung von unberechtigten Parteien zu schützen. Das Ziel ist die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Nachweisbarkeit von Informationen und Dokumentationen.

2.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz
 
Die Schaffung von Sicherheit und die Erhaltung der Gesundheit sind uneinschränkbare Werte und Grundvoraussetzung für funktionierende Arbeitsabläufe. Die Lieferanten der Privatmolkerei Bauer nehmen ihre Verantwortung für ihre Mitarbeitenden sowie Mitarbeitende von Fremdfirmen oder Lieferanten und Besuchern sehr ernst und gestalten die Aufenthaltsbedingungen und Arbeitsbedingungen (auch Ergonomie) so, dass die Sicherheit und Gesundheit nicht gefährdet ist.
 
Eine aktive Überwachung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ist die wesentlichste Voraussetzung zur Vermeidung von Krankheiten und Arbeitsunfällen. Jeder Lieferant ergreift Sicherungsmaßnahmen und die dazu notwendigen Kontrollen innerhalb eines betrieblichen Arbeitssicherheitsmanagements, um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu minimieren; Maschinen verfügen über dazu geeignete Einrichtungen, Mitarbeitende über die entsprechende Schutzausrüstung.
 
Sicherheitsinformationen und Warnhinweise sind in den Gefahrenbereichen klar sichtbar angebracht. Die Sicherheitsinformationen beschreiben das Risiko/die Gefahr und wie der Arbeitnehmer sich zu verhalten hat, in einer einfachen und leicht verständlichen Art und Weise.
 
Vor der ersten Arbeitsaufnahme an einem neuen Arbeitsplatz erhält jeder Mitarbeitende eine Einweisung, die auch alle erforderlichen Sicherheitsunterweisungen enthält. Diese sind zu protokollieren.
 
Allen Mitarbeitenden und Besuchern wird sauberes Trinkwasser, Hygiene-Einrichtungen einschließlich angemessener Toiletten und Handwaschanlagen sowie Erste-Hilfe-Ausrüstung jederzeit zugänglich garantiert.
 
Ein Hygiene- und Brandschutzkonzept besteht ebenso wie ein Notfallplan für Katastrophensituationen mit einem Verfahren zur sicheren und schnellen Evakuierung aller Anwesenden. Alle Mitarbeitenden werden dazu regelmäßig geschult und Übungen werden durchgeführt. Alle weiteren Personen, die die Einrichtungen unserer Lieferanten betreten, werden über die Regeln in geeigneter Weise informiert.
 
Eine Alkohol- und Drogenpolitik zur Verhinderung von Arbeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird regelmäßig aktiv an alle Mitarbeitenden kommuniziert.
 
2.8 Fairness
 
Die Lieferanten der Unternehmen der Bauer Gruppe zahlen faire Löhne und richten die Gestaltung ihrer Arbeitszeiten und Sozialleistungen an den Branchenstandards oder an internationalen Konventionen aus. Gesetze und Verordnungen werden eingehalten. Dies betrifft unter anderem Rekrutierung, Verträge, Arbeitszeiten, Mindestlohn, Freizeit, Sozialleistungen und sonstige Zuwendungen.

Arbeitsverträge werden grundsätzlich schriftlich vereinbart. Lohn- und Arbeitszeitaufzeichnungen, die als Basis für Lohnzahlungen benutzt werden, sind vorhanden und aktuell. Löhne werden inkl. Überstundenkompensation pünktlich und in regelmäßigen Intervallen, mindestens aber monatlich, gezahlt.
 
2.9 Mitbestimmung
 
Unsere Lieferanten achten die aktive und passive Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen im Rahmen der landesspezifischen Gesetzgebung.
 
In Ländern, in denen dieses Recht durch Gesetze reguliert, eingeschränkt oder verhindert wird, verhindert der Lieferant nicht die Umsetzung alternativer, freier und unabhängiger Arbeitnehmerorganisationen.
 
Bei den Lieferanten der Unternehmen der Bauer Gruppe haben Arbeitnehmer das Recht, gemeinschaftlich Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen oder anderen Benachteiligungen haben zu müssen.
 
2.10 Zwangsarbeit, Kinderarbeit
 
Zwangsarbeit ist nicht zulässig. Mitarbeitende unserer Lieferanten besitzen eine legale Arbeitsgenehmigung. Sie können das Arbeitsverhältnis, gemäß den vertraglichen Bedingungen, jederzeit verlängern oder beenden. Persönliche Dokumente oder Besitz werden vom Arbeitgeber nicht zurückgehalten. Eventuelle Rekrutierungskosten oder Vermittlungsprovisionen werden prinzipiell vom Arbeitgeber bezahlt und auch nicht indirekt an den Arbeitnehmer weiterberechnet oder eingefordert.
 
Die Unternehmen der Bauer Gruppe unterstützen die legale Beschäftigung von Minderjährigen, wenn diese das legale Mindestalter zur Arbeit besitzen und gemäß den entsprechend anzuwendenden Gesetzen beschäftigt werden.
 
Kinderarbeit ist nicht zulässig. Ein Altersnachweis aller Mitarbeitenden ist vorhanden. Das Mindestalter für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist entsprechend den jeweiligen nationalen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen einzuhalten. Es wird eine Maßnahme zur Verhinderung von Kinderarbeit bei Zulieferern durchgeführt und dokumentiert.
 
2.11 Antidiskriminierung
 
Es findet keine Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Rasse, Religion, Glauben, Familienstand, Mutterschaft, Alter, politischer Ausrichtung, nationaler Herkunft, Krankheit, Behinderung, Gesundheitsstand, sexueller Orientierung oder anderer Gründe statt.

2.12 Schutz der Umwelt, Tierwohl
 
Wir richten unser Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt in allen Regionen sowie jeweils auf allen Ebenen – vom Management bis zu jedem einzelnen Mitarbeitenden – im Sinne der Nachhaltigkeit aus. Dabei ist auch das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung von besonderer Bedeutung.
 
Entsprechende Lieferanten sind dem Tierwohl verpflichtet und berücksichtigen die vertraglichen Erzeugungs- und Qualitätsregeln, Tierschutzleitlinien sowie die Nutztierhaltungsverordnung. Die gesetzten Standards werden übertroffen, wo dies möglich ist. Wir akzeptieren keine schwere Umweltverschmutzung in dem Sinne, dass die Verschmutzung über den Unternehmensbereich hinaus einen negativen Effekt auf die Umwelt hat und nur schwer zu beheben ist.
 
Die Lieferanten der Unternehmen der Bauer Gruppe achten darauf, den Ressourcenbedarf einschließlich Energieeinsatz und Emissionen, Wasserverbrauch und Abwasser sowie Abfall in der Lieferkette zu minimieren. Abfall wird sortiert und gemäß den örtlichen Bestimmungen und der verfügbaren Infrastruktur einem Recycling-System zugeführt.
 
Vertragspartner für Transport, Lagerung und Entsorgung von Abfall besitzen die notwendigen behördlichen Genehmigungen. Alle Verfahren und Standards müssen zumindest die gesetzlichen Anforderungen erfüllen oder diese übertreffen.

Unsere Lieferanten haben sich zur Einhaltung der Regeln des vorliegenden Verhaltenskodex verpflichtet. Wir wirken auf die Einhaltung des Verhaltenskodex im direkten Kontakt mit unseren Lieferanten hin und prüfen stichprobenartig die Einhaltung.
 
Wenn gegen hier formulierte Regeln verstoßen wird, wenn diese im Widerspruch mit gesetzlichen Regeln stehen oder wenn diese aufgrund von Unmöglichkeit nicht berücksichtigt werden können, ist die Privatmolkerei Bauer über diesen Sachverhalt unverzüglich zu informieren.
 
Wird dies versäumt oder verhindert, betrachten wir dies als grobe Pflichtverletzung. Verstöße, die nicht gemeldet werden, können somit die fristlose Beendigung der Zusammenarbeit zur Folge haben.

Verstöße melden können Mitarbeitende der Unternehmen der Bauer Gruppe, deren Lieferanten, deren Zulieferer sowie alle Personen, die Kenntnis über einen Verstoß erlangen. Die Meldung kann an die Geschäftsleitung der Privatmolkerei Bauer gerichtet werden:
 
Michael Janker, Geschäftsführung Compliance: [email protected]
 
Ebenso an die Compliance Beauftragte der Privatmolkerei Bauer: Rosemarie Schneider [email protected]
 
Die Meldung von Verstößen behandeln wir grundsätzlich vertraulich. Dennoch kann es in Einzelfällen unumgänglich sein, diese Informationen Dritten zu offenbaren, beispielsweise bei der Eröffnung eines behördlichen Ermittlungsverfahrens, bei dem der Hinweisgeber als Zeuge gehört werden soll.

3.1 Anonymes Hinweisgebersystem
 
Außerdem besteht die Möglichkeit der Abgabe eines anonymen Hinweises:
 
https://division.hinweisgeber-systeme.de
 
Meldungen, die über dieses System erfolgen, können anonym an die Compliance-Stelle weitergeleitet werden. In diesem Fall ist eine Rückverfolgung der Melder ausgeschlossen.

Dieser Verhaltenskodex repräsentiert die wichtigsten Verhaltensgrundsätze und Regeln, zu deren Einhaltung wir uns gemeinsam verpflichten.

Diese Verpflichtung betrachten wir als Voraussetzung für unseren gemeinsamen Erfolg. Deshalb unterstützen wir uns gegenseitig bei der Schaffung der dazu erforderlichen Bedingungen und bei der Einhaltung der Regelungen und Anforderungen.

Diese Verpflichtung ist eine Grundlage der Geschäftsbeziehung. Die Nichteinhaltung betrachten wir als grobe Pflichtverletzung.

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